MLP
Inhalt

Hausratversicherung

Absicherung von Hab und Gut

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einer Hausratversicherung sind alle ständig bewohnten Häuser und Wohnungen grundsätzlich versicherbar.
  • Der Basisschutz einer Hausratversicherung schützt gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch und Diebstahl.
  • Versicherungsnehmer sollten eine Versicherungssumme von 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter vereinbaren.
  • Bei einer Kündigung müssen vertraglich festgelegte Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden.

Eine Hausratversicherung erstattet im Schadensfall beschädigte oder entwendete Gegenstände (Diebstahl) „in gleicher Art und Güte“ zum Neuwert. Neben Sachschäden sind auch entstandene Nebenkosten wie Aufräumkosten, Schutzkosten oder Hotelkosten versichert.

Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Ist Ihre Einrichtung - der sogenannte Hausrat - nur von geringem Wert, können Sie womöglich auf eine Hausratversicherung verzichten. Sollte Ihr Hausrat jedoch einige teure Wertsachen beinhalten, die Sie im Falle eines Einbruchs, Diebstahls oder eines Brandes nicht aus eigener Kraft ersetzen können oder wollen, ist der Versicherungsschutz sinnvoll.

Grundsätzlich können alle ständig bewohnten Häuser und Wohnungen durch eine Hausratversicherung versichert werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Wochenend- und Ferienhäuser sowie Zweitwohnungen von der Versicherung ausgenommen sind.

Vorteile einer Hausratversicherung:

  • Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl (abhängig vom Vertrag auch weitere Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmung)
  • Versicherung zum Neuwert
  • Unterversicherung abschließbar

Was wird durch eine Hausratversicherung abgesichert?

Je nach Tarif wird in zwei grundlegende Varianten der Hausratversicherung unterschieden. Der Basisschutz deckt Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruch

Zusätzlich zum Basisschutz lässt sich auch ein optionaler Zusatzschutz für die Hausratversicherung wählen. Der zusätzliche Schutz gilt für sogenannte Elementarschäden, also Schäden, die infolge von Erdbeben, Rückstau, Lawinen oder Schneedruck entstehen.

Durch die Hausratversicherung sind auch Gegenstände abgesichert, die innerhalb des Hausrats aufbewahrt, aber außerhalb genutzt werden. Das können beispielsweise Sportgeräte wie Kanus und Surfbretter sein.

Neuwertentschädigung

Im Falle eines Schadens zählt für zu ersetzenden Hausrat immer der Neuwert. Per Definition ist der Neuwert im Versicherungsrecht der Betrag, der „zur Wiederbeschaffung einer Sache gleicher Art, Güte und Funktion aufgebracht werden muss.“ Es handelt sich also um den Preis, der für eine neue Sache mit denselben Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen gezahlt werden müsste.

Ermittlung des Versicherungsbetrags

Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifzone für den Versicherungsort (je nach Region und Adresse unterschiedliches Schadensrisiko)
  • Bauweise des Gebäudes (Holzhaus, festes Dach, Keller)
  • Versicherungssumme (je höher die Versicherungssumme, desto höher die Prämie)

Je nach Versicherer sollten Sie 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme veranschlagen oder eine gesamte Versicherungssumme wählen, welche den Neuwert des Hausrats umfasst.

Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung

Mit einer Selbstbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge für Ihre Hausratversicherung zu senken. Daraus ergibt sich eine gute Individualisierungsmöglichkeit für Ihren Tarif. Als Versicherter sollten Sie sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die Schadenssumme im Versicherungsfall die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigen muss. Andernfalls wird der Versicherer nicht aktiv und Sie müssen allein für den Schaden aufkommen.

Ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist, hängt insbesondere vom Wert Ihres Hausrats ab und davon, wie stark sie sich auf die Versicherungsbeiträge auswirkt.

Rechenbeispiel

Hausratversicherung einer 90m²-Wohnung

Versicherungssumme: 650 €/m²

Selbstbeteiligung: 250€

Gebäude mit festem Dach und massiven Außenwänden

Wohnort: Leipzig (04318)

Monatlicher Beitrag: 8,66€

Eine Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung und die Bauweise des Hauses senken den Versicherungsbeitrag. Da Leipzig jedoch eine vergleichsweise hohe Kriminalitätsrate aufweist, führt das zu einer Kostensteigerung.

Was deckt die Versicherung nicht ab?

Es gilt kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, wenn der Schaden

  • vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • durch Kernenergie oder Kriegsereignisse entstanden ist
  • ein Mietsachschaden ist

Was ist bei einer Hausratversicherung zu beachten?

Die Hausratversicherung verursacht zwar nur moderate Kosten im Jahr. Damit Sie im Schadensfall aber gut abgesichert sind, gibt es einige Dinge zu beachten:

Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollten Sie eine Unterversicherung vermeiden. Wenn Sie eine zu geringe Versicherungssumme vereinbaren, um Kosten einzusparen, kann es im Schadensfall passieren, dass Ihr Hausrat nicht adäquat ersetzt werden kann. Sollte Ihre Einrichtung beispielsweise 100.000 Euro wert sein, Sie die Versicherungssumme jedoch bei 50.000 Euro festlegen, wird Ihnen Ihr Schaden nur zur Hälfte erstattet.

Besonders wenn Sie viel auf Reisen sind, sollte Ihre Hausratversicherung auch eine Außenversicherung beinhalten. Mit dieser ist Ihr Hausrat auch versichert, wenn etwa in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Wertgegenstände entwendet wurden.

Während der Vertragslaufzeit Ihrer Hausratversicherung sollten Sie Kassenbelege für Neuanschaffungen unbedingt aufbewahren. So haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis über die Höhe des Schadens.

Hausratversicherung für Vermieter

Als Vermieter können Sie eine Hausratversicherung für eine zu vermietende Wohnung abschließen, sofern sich Ihr eigener Hausrat darin befindet. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie beispielsweise eine Wohnung möbliert vermieten. Dabei sollten Sie natürlich abwägen, ob Kosten und Schadensrisiko in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

Im Schadensfall kommt ein Versicherer immer nur für den Schaden des Versicherungsnehmers auf. Das bedeutet, dass Mieter eine eigene Police abschließen sollten, um ihre persönlichen Wertsachen gegen Einbruchdiebstahl, Sturm, Feuer und dergleichen abzusichern.

Hausratversicherung bei Wohngemeinschaften

Da die Hausratversicherung nur das Eigentum der versicherten Person schützt, ist sie auch bei Wohngemeinschaften relevant. So sind Ihre Mitbewohner/Innen, mit denen Sie die Wohnung teilen, nicht durch Ihre Hausratversicherung abgesichert.

Zusammenzug mit dem Partner

Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, lässt sich die Hausratversicherung zusammenlegen und so bei den Beiträgen sparen. Hatten beide Partner bisher eine separate Hausratsversicherung, bleibt in der Regel die ältere Police bestehen. Die meisten Anbieter bieten beim Zusammenziehen ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Policen an.

Wichtiger Hinweis: Informieren Sie den Versicherer, und lassen Sie die Versicherungssumme neu berechnen.

Kündigung einer Hausratversicherung

Mit einem Schreiben an den Versicherer können Sie Ihre Hausratversicherung kündigen. Dabei ist wichtig, dass dieser die Kündigung zuordnen kann. Am einfachsten gelingt das durch einen eindeutigen Betreff (zum Beispiel „Kündigung“) und dem Hinzufügen Ihrer Versicherungsnummer.

Wichtiger als die Form des Schreibens ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese kann je nach Versicherer variieren und ist im Vertrag geregelt. Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten sind möglich. Sollten Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihre Hausratsversicherung um ein weiteres Jahr.


Haben Sie noch Fragen zur Hausratversicherung?

Wie eine optimale Hausratversicherung für Sie aussehen kann, klärt Ihr MLP Berater gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt Newsletter Newsletter